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Titel Absicherung von Hab und Gut | Absicherung | Finanzatelier Jochen Schulz e.K. - Finanz- und Versicherungsmakler

Absicherung - Absicherung von Hab und Gut

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Absicherung - Absicherung von Hab und Gut

Bauherrenhaftpflicht- / Bauleistungsversicherung
Für jeden, der sich sein Häuschen baut oder aber ein Mehrfamilienhaus neu baut oder saniert, ist die Bauherren- Haftpflichtversicherung / Bauleistungsversicherung eine absolute Notwendigkeit. Wie es der Name schon sagt haftet der Bauherr für Schäden, die während der Baumaßnahme einem Dritten zugefügt werden. Nach Beendigung der Baumaßnahme geht diese Versicherung in die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht über. Die Bauleistungsversicherung kommt für Schäden am Bau oder am Grundstück während der Bauphase auf. (z.B. Schäden an fertiggestellten Teilen, Verlust oder Diebstahl, Glasschäden etc.)

Die relativ geringen Beiträge für diese Form der Absicherung stehen hierbei in keinem Verhältnis zu eventuellen Schäden (z.B. Personenschäden, Umweltschäden etc.) die entstehen können und somit die Existenz des Bauherren oder die Fertigstellung des Bauvorhabens gefährden.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Wie schon in der Rubrik Bauherrenhaftpflichtversicherung dokumentiert besteht wie bei jeder anderen Haftpflichtversicherung absolute Notwendigkeit. Welche dummen Zufälle es geben kann, die uns plötzlich und unerwartet in die Pflicht nehmen ist vorher nie absehbar. Solche Schäden entstehen in den wenigsten Fällen vorsätzlich, sondern sind in den meisten Fällen auf Unachtsamkeit oder Unaufmerksamkeit zurückzuführen.

Es muss nicht unbedingt der Dachziegel sein, der ihrem Nachbarn bei starkem Wind auf den Kopf fällt. Sei es, dass Sie den Schnee nicht rechtzeitig räumen oder dem Glatteis auf Ihrem Grundstück nicht entgegen gewirkt haben. Wenn der Briefträger fällt oder sich der BoFrost-Lieferant die Knochen bricht, sind Sie dran. Es hat auch schon Fälle gegeben, in denen einfach die Bösartigkeit von Nachbarn dazu geführt hat, dass man für Schäden haften soll, die man selbst nicht verursacht hat. Schützen Sie sich!!!
Hausratversicherung / Glasversicherung
Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus, Beraubung. Eine Vielzahl von möglichen Schadensursachen, die wiederum unsere Existenz gefährden können. Werte, die oftmals über viele Jahre geschaffen und angeschafft wurden, sind plötzlich vernichtet, unbrauchbar oder gestohlen.
Kaum jemand ist in der Lage einen Schaden der z.B. durch einen Brand entstanden ist, selbst zu regulieren. Sämtliche Einrichtung (Möbel, Teppiche etc.), Dinge des täglichen Gebrauchs (z.B. Geschirr, Geräte, Kleidung, Werkzeug, etc.), Dinge des Verbrauchs, (Lebensmittel, Vorräte) oder Wertgegenstände (z.B. Schmuck, Bargeld, Kunstgegenstände, Antiquitäten, etc.) sind gegen o.g. Gefahren versichert. Glasbruch für Gebäude- oder Mobiliarglas sowie Fahrraddiebstahl ist extra zu versichern.

Auch hier steht der jährliche Beitrag in keinem Verhältnis zu einem eventuellen Schaden. Trotzdem können die Beitragsunterschiede von Gesellschaft zu Gesellschaft immens sein. Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach der Größe Ihrer Wohnung / Ihres Hauses, sowie der Tatsache ob Sie einen einfachen, mittleren oder gehobenen Standard ihr Eigen nennen.

Faustformel für Versicherungssummen
Wohnfläche m² x (€ 500,-- einfacher Standard) x (€ 750,-- mittlerer Standard) oder x (€ 1.000,- gehobener Standard).
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Gott sei Dank eine Pflichtversicherung, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Man stelle sich nur vor, dass jeder Schaden der durch ein KFZ verursacht wird, vom Halter oder Fahrer aus der eigenen Tasche reguliert werden müsste.

Bei den Tausenden von Unfällen die tagtäglich, nicht nur auf deutschen Straßen verursacht werden, würden somit tagtäglich Tausende von Existenzen vernichtet. Ob ein Schaden dabei nur einige Tausend Euro ausmacht oder einige Jahresgehälter eines Vorstandvorsitzenden ist dabei nicht entscheidend. Jeder der einen Schaden verursacht, muss sich darüber im Klaren sein, dass er nicht nur seine eigene Existenz vernichtet, sondern bei Zahlungsunfähigkeit auch die Existenz des Geschädigten. Aus diesem Grund - niemals ohne Haftpflichtversicherung.

Bei der Auswahl der richtigen Gesellschaft spielt sicherlich auch der zu zahlende Beitrag eine wichtige Rolle. Trotzdem sollte bei einer der schadenträchtigsten aller Versicherungen vor allem auf guten Service geachtet werden. So kann bei einer möglicherweise zweifelhaften Schuldfrage, die Nähe zum Service von entscheidender Bedeutung sein.
Kraftfahrzeug-Teilkasko (TK)
Wie der Name Teilkasko schon sagt, ist nur ein Teil möglicher Schäden, die am Kfz verursacht werden versichert. Diebstahl des Kfz oder Teilen davon, Feuer, Glasbruch oder Steinschlag sowie Schäden die durch Wildwechsel hervorgerufen werden.

Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Typ-Klasse des Kfz, der Regionalklasse, die auf den jeweiligen Wohnort fixiert ist sowie einem möglichen Selbstbehalt. Anders als bei Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko gibt es hier keinen Schadenfreiheitsrabatt. Sie werden also nach einem Schaden nicht höher gestuft.

Eine solche Selbstbeteiligung vermindert den zu zahlenden Beitrag erheblich. Wenn also die Prämie für die Teilkasko den Wert des KFZ annähernd erreicht oder gar übersteigt, sollten Sie sich die Jahresprämie sparen.
Kraftfahrzeug-Vollkasko (VK)
Egal was mit Ihrem Kfz passiert, Sie sind versichert. Zusätzlich zu den abgesicherten Gefahren der Teilkasko, kommt die Vollkaskoversicherung sogar bei einem von Ihnen selbst verschuldeten Unfall für den Schaden auf. Einziges Manko dabei - wie in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - verlieren Sie den gültigen Schadenfreiheitsrabatt und zahlen ab dem nächsten Jahr höhere Beiträge.

Bei kleineren Schäden (z.B. Lackschäden, kleine Blechschäden, etc.) sollten Sie allerdings abwägen, ob die Schadenshöhe so hoch ist, dass sich die Regulierung durch die Versicherung lohnt. Wenn nämlich die zukünftig mehr zu zahlenden Beiträge höher sind als die Schadenssumme, sollten Sie eventuell auf die Regulierung verzichten.
Private Haftpflichtversicherung
Völlig unverständlich, dass die in Kurzform "Privat-Haftpflicht" genannte Versicherung keine Pflichtversicherung ist. Auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad können wir durch Unachtsamkeit Schäden verursachen, die in die Millionen gehen. Wie viele Kinder haben schon aus Schabernack oder wegen einer Mutprobe eine Scheune oder einen Briefkasten in Brand gesteckt?

Gerade wer Kinder in heranwachsendem Alter hat, ist nicht vor Schäden, die durch Unfug oder Unachtsamkeit entstehen, gefeit. Wie viele Kinder laufen mal eben über die Straße und verursachen Unfälle? Welcher Erwachsene hat sich nicht schon einmal beim Nachbarn auf die teure Brille gesetzt oder beim besuchen der Freunde die teure Vase umgestoßen. In wessen Mietwohnung ist noch nie eine Mietsachschaden entstanden, weil die Badewanne oder das Waschbecken aus Versehen gegen einen Hammer gerannt ist?

Scherz bei Seite..., die wohl wichtigste Versicherung zur Absicherung der Existenz – die Private Haftpflichtversicherung. Auch hier steht der minimale jährliche Beitrag in keinem Verhältnis zu den immensen Schäden, die entstehen können. Auch hier kann durch die Integration einer geringen Selbstbeteiligung der Jahresbeitrag reduziert werden.
Rechtschutz-Versicherung
Die Rechtschutzversicherung ist sicherlich keine Versicherung mit A-Priorität. Doch wenn man bedenkt wie schnell man in Situationen geraten kann, in denen man unabhängigen Rechtsbeistand benötigt, sollte man mit zunehmendem Alter schon darüber nachdenken, die Rechtsschutzversicherung als Vorsorgemaßnahme zu beantragen.

Die Einsicht über die Notwendigkeit kommt spätestens nach der ersten Rechnung des Rechtsanwaltes, der uns in einem völlig dummen Rechtsstreit gegen irgendjemanden vertritt, mit dem wir uns niemals streiten wollten. Am wenigsten mit dem Finanzamt oder mit dem Arbeitgeber, mit unserem Nachbarn oder mit unserem ehemals besten Freund. Wir wollen uns gar nicht streiten - doch wenn wir es tun müssen wird es teuer.

Vorschüsse für Anwälte, für Gerichtskosten, Berufung, weil der Andere den besseren Anwalt hatte - bis zum Bundesgerichtshof kommt kaum jemand, weil das Geld fehlt. Also hatte doch der Andere Recht, weil er hatte mehr Geld hatte. Dann doch lieber Rechtschutz versichert, die haben noch mehr Geld und bezahlen Ihnen den guten Anwalt.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Da steht nicht ein Pferd auf dem Flur, sondern plötzlich auf der Autobahn – und 10 kaputte Autos und LKWs drum herum. Oder war es doch der Hund. Niemand weiß, was in den Köpfen von Tieren, die wir so lieb gewonnen haben, vor sich geht. Keine Angst, der beißt nicht... autsch!

Nicht dass Sie denken der Kleine hat das Eis geklaut, doch wenn er einmal größer ist, hängt nach dem Spielen möglicherweise noch eine Hand des Nachbarsohnes mit am Eis. Niemand will, dass irgendetwas passiert mit oder durch unsere Tiere - nur jeder Schaden der angerichtet wird, geht weit, meilenweit über den Betrag der Jahresprämie hinaus.
Wohngebäude-Versicherung
Mit viel Liebe und Herzblut gebaut oder vom Munde abgespart - unser Eigenheim, unsere Eigentumswohnung abgebrannt, zerstört, unbewohnbar. Ein Schock, den wohl niemand so einfach überwindet. Wer hat nicht noch die Bilder der Flutkatastrophe von 2002 vor Augen? Häuser wurden einfach weggespült oder standen wochenlang unter Wasser und waren dadurch unbewohnbar. Die Absicherung gegen Feuer ist eine Pflichtversicherung. Aber auch die anderen unten aufgeführten Risiken können einen genauso großen, wenn nicht größeren Schaden anrichten, wie ein Feuer. Das Sparen an dieser Form der Absicherung, heißt Sparen am falschen Ende. Für die meisten Menschen wäre die Zerstörung ihres Hauses, ihrer Wohnung gleichbedeutend mit Ende der finanziellen Existenz.

Diese Gefahren können versichert werden:
Feuer, Leitungswasser- und Sturmschäden, Elementarschäden wie Blitzschlag, Hagel, Hochwasser etc.
Info / Hinweis
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